Am vergangenen 23. Juli traf sich die Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentags, Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, mit dem neu gewählten Vorstand des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften, David Arndörfer und Jan Kießelbach, in München. Die wiederkehrenden Treffen der Vorsitzenden mit dem Vorstand der Bundesfachschaft, welche mittlerweile eine schöne Tradition geworden sind, bieten die Gelegenheit, sich in lockerer Atmosphäre regelmäßig über Themen zur juristischen Ausbildung konstruktiv auszutauschen. Bei diesem Treffen wurde u.a. das Thema der Möglichkeit einer zweimaligen Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung erörtert. Der DJFT hatte deren Einführung bereits mit dem Beschluss 2024/III, der auf die Initiative der Vorsitzenden selbst hin gefasst wurde, gefordert. Auch der BRF spricht sich stark für diesen Vorschlag aus. Die Einführung eines regulären dritten Versuchs könnte das Studium attraktiver machen, den Studierenden die Angst vor dem zweiten Versuch als „letzte Chance“ nehmen und sie vom Druck befreien, den Freischuss auch ohne hinreichende Vorbereitung wahrzunehmen, nur um sich die Möglichkeit eines dritten Versuchs zu eröffnen. Somit ist diese geeignet, den psychischen Druck auf die Studierenden zu mindern, den beeinträchtigenden Ängsten vor einem Scheitern entgegenzuwirken und die Gestaltungsfreiheit des Studiums zu verstärken. Der DJFT und der BRF bedauern daher sehr, dass dieser Vorschlag des DJFT bislang nicht angenommen wurde, und werden sich gemeinsam für die Möglichkeit einer zweimaligen Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung einsetzen.
